Leasingangebot/content/iph/market_de/shared/footnotes/deprecated/jcr:content/par_footnotes_content_9d
Nettodarlehensbetrag (Anschaffungspreis) | 35.501,- € |
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Leasing-Sonderzahlung | 0,- € |
Umweltbonus / staatliche Förderung * | 4.500,- € |
Sollzinssatz (gebunden) p. a. | 2,87 % |
Effektiver Jahreszins | 2,87 % |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Vertragslaufzeit | 36 Monate |
Gesamtbetrag | 15.264,- € |
monatliche Leasingrate**/content/iph/market_de/shared/footnotes/deprecated/jcr:content/par_footnotes_content_9d | 299,- € |
*Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen Audi Plug-in-Hybrid Modells durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird als Umweltbonus gefördert. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragstellerin zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus für den Audi A3 Sportback TFSI e jeweils 4.500 Euro. Die Hälfte des Umweltbonus wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, die andere Hälfte des Umweltbonus (Bundesanteil am Umweltbonus) wird nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt. Da das Fahrzeug serienmäßig zudem bereits über ein Acoustic Vehicle Allerting System (AVAS) verfügt, kann die Anschaffung durch den Bund mit zusätzlichen 100 Euro bezuschusst werden. Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_im_Ueberblick/
foerderprogramm_im_ueberblick.html abrufbar.
** Die Überführungskosten sind in der Leasingrate enthalten.